Erneut musste die IG feststellen, dass es der Vorstand des Taxi-Ruf (TR) mit der Gesetzestreue nicht so genau nimmt. Waren es in der Vergangenheit die unrechtmäßig erhobenen Gebühren für eine fragwürdige Schulung oder die verlangten Gestattungs- verträge – beides wurde dank massiven Einsatzes der IG Bremer Taxifahrer inzwischen ersatzlos zurück genommen – so ist es neuerdings ein Aufruf zum Verstoß gegen die Tarifordnung. Damit bleibt der TR seinem alten Prinzip treu, „egal, was die Gesetze sagen, wir machen es trotzdem!“
So jüngst geschehen am 05.02.2013 anlässlich einer Veranstaltung im Schuppen 1. Ein nicht ganz unbekanntes Unternehmen der Nahrungsmittelbranche hatte zu einer Firmenfeier eingeladen und bat um Bereitstellung von Taxen. Dieser Vorgang ist soweit üblich und dem Wunsch des Kunden wurde auch gerne entsprochen. Zu gegebener Zeit erschien auf den Displays in den Taxen, initiiert von einem Vorstandsmitglied des TR, ein Sammelruf, der auf die Veranstaltung hinwies und gleichzeitig die KollegenInnen bat, sich dort bereit zu halten. Damit jedoch nicht genug wurden die FahrerInnen aufgefordert, auch Wünsche nach Beförderung zum „Frauen-Nacht-Tarif“ (FNT) zu erfüllen (siehe Foto)!
Selbst, wenn es in der Mitteilung als Bitte formuliert ist, wird doch erwartet, dass dem nachgekommen wird.
Die Ungeheuerlichkeit dieser Bitte wird deutlich, wenn man weiß, an welche Bedingungen die Beförderung zum FNT geknüpft ist. Die Genehmigungsbehörde hat seinerzeit u.a. festgelegt, dass eine Fahrt zum FNT ausschließlich nach telefonischer Bestellung bei einer Taxenzentrale erfolgen darf. Diese Tatsache ist nicht nur den meisten KollegenInnen bekannt sondern auch dem Taxi-Ruf. Auf dessen Homepage wird unter dem Menüpunkt „Service“ auch die Bedingung für eine Fahrt zum FNT erklärt. Abschließend heißt es dort wörtlich:
„Ein Zustieg z.B. auf einem Taxiplatz ohne vorherige telefonische Bestellung ist leider gesetzlich untersagt.“ (siehe Screenshot)
Wider besseres Wissen werden die KollegenInnen vom Vorstand des TR aufgefordert, gegen geltende Bestim- mungen der Bremer Taxentarif- ordnung zu verstoßen. Selbst wenn eine „Bitte“ im besten Bemühen zur Befriedigung eines Kunden- wunsches erfolgt, hat sie ihre Grenzen dort, wo gegen Gesetze verstoßen werden soll oder verstoßen wird! Man darf gespannt sein, wie die Genehmigungsbehörde diesen Fall beurteilt.
Darüber hinaus wird dem unrechtmäßigen Beförderungswunsch zum FNT von potentiellen Kundinnen an Taxenplätzen oder anderen Einsteigerorten Vorschub geleistet. Aus Unkenntnis der Rechtslage seitens der Kundschaft wird KollegenInnen leider immer wieder von Frauen z.B. mangelnde Dienstleistungsbereitschaft vorgeworfen, weil ihnen die Fahrt zum FNT verweigert wird, da keine telef. Bestellung vorliegt. Es sind bereits Fälle vorgekommen, in denen abgewiesene Frauen mit Beschwerden und gar Anzeigen gedroht haben. Dies trägt sicher nicht zu einer höheren Akzeptanz des Taxis als individuelles Beförderungsmittel bei.
Die IG Bremer Taxifahrer fordert den Vorstand des Taxi-Ruf daher auf,
Der Vorstand