Mit der Einführung des GPS-gestützten Datenfunk der Firma Gefos beim Taxi-Ruf wurde auch eine Videoüberwachung des Taxi-Innenraumes realisiert. Seit 2010 wurden alle Taxen beim Bremer Taxi-Ruf mit Viedeokameras ausgestattet, die den Fahrgastraum überwachen sollen.
Hintergrund waren zunehmende Überfälle auf Taxifahrer und insbesondere der Tod eines unserer Kollegen. In Zusammenarbeit mit dem Datenschützer des Landes Bremen hat der Taxiruf dieses “Sicherheitspaket” (GPS-Ortung, Videoüberwachung, Mikro-Freischaltung im Notfall) quasi als Pilotprojekt für das Taxengewerbe durchgesetzt. Diese Videoüberwachung dient in erster Linie der Sicherheit der Taxifahrer. Wenn die Angst mitfährt, sind wir alle froh, wenn etwas getan wird. Wahrscheinlich keine/r von uns würde also ernsthaft dies als unrechtmässige “Überwachung” kritisieren, insbesondere die KollegInnen aus den Nachtschichten nicht. Ob die Abschreckung immer wirkt, sei mal dahingestellt, aber da es der Sicherheit dienen soll, dulden wir eine Überwachung des Innenraums.
Wolfgang Verbeek, 2. Vorsitzender des Taxi-Rufs Bremen, nennt aber auch hier "die rigiden Einschränkungen" durch den 'Düsseldorfer Kreis', der Gruppe der Landes-Datenschutzbeauftragten, "völlig praxisfern und neben der Sache." (Meldung des BZP). Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Datenschutz beim TR Grund genug für uns als Interessenvertretung der angestellten Taxifahrer und selbstfahrenden Taxiunternehmer ein mal genauer hinzusehen.
Die Datenschützer fassen die Erfordernisse so zusammen:
Eine Videoüberwachung kann in Taxis zur Abwehr von Gefahren für Leben Gesundheit oder Freiheit der Taxifahrer zulässig sein. Sie muss jedoch erforderlich und verhältnismäßig sein. Dabei wird in jedem Fall eine dauernde Überwachung abgelehnt, weil sie unabhängig von einer konkreten Gefahrensituation erfolgt. Die Aufnahme von Standbildern, alle 15 Sekunden, stellt zwar einen geringeren Eingriff als Filmsequenzen dar, bleibt aber rechtlich unbefriedigend.
Wenn für den Fahrer subjektiv eine konkrete Gefahrensituation besteht, ist eine kurzzeitige Videoüberwachung zulässig. Dafür schlagen die Datenschützer vor, dass die Innenraumüberwachung vom Fahrer durch Betätigung eines Notfallschalters ausgelöst werden können soll. Dieses Vorgehen wird gegenüber der Standbildaufnahme alle 15 Sekunden vorgezogen. Die Aufzeichnungen sind 48 Stunden nach ihrer Aufnahme zu löschen und die Taxis müssen von außen an den Türen gekennzeichnet sein. (Quelle: Unabhängiges Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein, Landesdatenschutzbehörde Hamburg)
Soweit die IG Bremer Taxifahrer informiert ist, wird beim Taxi-Ruf Bremen alle 15 Sekunden - unabhängig vom Anlass - ein Screenshot, also ein Abbild, des gesamten Bildschirms in der Taxe gespeichert - und nicht etwa vom Kamerasignal direkt. Die Qualität, Größe und Auflösung des Kamerabildes entspricht dabei exakt der Qualität, wie sie der Bildschirm darstellt: Ein grob verpixeltes schwarz-weißes Bilde etwa in Größe einer Briefmarke. Wäre ein Gewalttäter darauf leicht oder mit Mühe zu identifizieren?
Die Qualität des Bildes wird besser, wenn der Fahrer das Kamerasignal als Vollbild darstellen lässt. Dass diese Briefmarken im 15 Sekunden-Rhythmus beim Drücken
eines Alarmknopfes im Notfall "an einen externen Server" übertragen wird, so er denn überhaupt funktioniert, vergrößert die Sicherheit leider auch nicht. Die Ortung des Standorts folgt ohnehin,
auch ohne Auslösung des Notrufes, permanent (Tracking Bremer Taxen). Der "Aufbau einer Telefonverbindung zur Zentrale" (Zitat:TR) ist gut gemeint, aber sehr problematisch - und hilft sie dabei, Überfälle zu verhindern
oder aufzuklären?
In etwa 98% aller Fälle liefert diese Überwachung also eher schlechtes Material. Wolfgang Verbeek, behauptet, "die Sicherheitslage habe sich seitdem dramatisch verbessert. Die nur noch sehr seltenen Übergriffe seien dank der Kameras allesamt aufgeklärt worden. Man habe der Polizei sogar bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen helfen können" (Zitat BZP). Überprüfen kann man den Wahrheitsgehalt dieser Aussage als einzelner Fahrer oder Fahrgast natürlich nicht. Verbeek wird weiter zitiert: durch eine Befragung sei eine "fast 100%ige Zustimmung" der Fahrgäste festgestellt worden.
Der Datenschutz ermöglicht Filmaufnahmen in hoher Auflösung im Notfall, statt schlechtem Datenmüll ohne Anlass. Würde man die Empfehlungen des Datenschutzes einhalten, und diese nach dem Stand der Technik realisieren, hätte man dann nicht ein Material, was zur Aufklärung und Verhinderung von Überfällen weitaus besser geeignet wäre?
Mit großem Aufwand - und dem Geld anderer Leute - wurde das System in die Fahrzeuge eingebaut und als große Verbesserung der Sicherheit verkauft und präsentiert. Wir würden da so gerne applaudieren. Jedoch: selbst der Laie bemerkt sofort, dass der Stand der Technik eigentlich
etwas anderes ist, als grob pixelige schwarz-weiß Bilder im Briefmarkenformat. Das System mag man als Schritt zur Modernisierung betrachten, aber es bedarf rechtlicher und technischer
Nachbesserungen und Pflege.
Ob, bzw. warum, der Vorsitzende des Ausschusses „Technik und Software“ im Taxi-Bundesverband BZP, Wolfgang Verbeek, die rechtssichere Empfehlung der Datenschützer mit verbaler Vehemenz ablehnt und seine Methode als bundesweites Vorbild anpreist, anstatt das System zu verbessern, muss an dieser Stelle unbeantwortet bleiben.