Pressemitteilung von 09.05.2012
- Gründung der IG
- Forderungen an den Taxi-Ruf Bremen
Am Abend des 11.04.12 gründeten 27 TaxifahrerInnen und -unternehmerInnen in Bremen die Interessengemeinschaft Bremer TaxifahrerInnen. Gewählt wurde einstimmig und ohne Enthaltung ein Vorstand aus drei Personen und deren Vertreter. Die Satzung wurde einstimmig und ohne Enthaltung verabschiedet. Eine erste große Vollversammlung ist in den kommenden Monaten geplant.
Ziel und Zweck der Gemeinschaft ist die Interessenvertretung vorwiegend der im Taxi-/Mietwagengewerbe beschäftigten Personen gegenüber der Öffentlichkeit, zuständigen Behörden, den Medien, Unternehmen und Verbänden sowie gegenüber dem Monopolisten Taxi-Ruf Bremen. Dessen Praxis möchte die IG kritisch und konstruktiv begleiten und verbessern. Ebenso kann die Interessengemeinschaft längerfristig sowohl für FahrerInnen als auch für Fahrgäste oder Arbeitgeber eine Anlaufstelle werden.
Innerhalb der ersten Woche stellten bereits weitere ca. 60 Fahrer und Kleinunternehmer einen Antrag auf Mitgliedschaft und erklärten sofort ihre Zustimmung zu Zwecken und Zielen der Gemeinschaft. Die Gründung wurde von den meisten Kollegen als „lange überfällig“ eingestuft und sehr begrüßt. Zum heutigen Datum zählt die IG 125 Mitglieder
Aktueller Anlass der Gründung einer solchen Gemeinschaft sind Maßnahmen des Tourenvermittlers Taxi-Ruf 14014 Bremen e.V., die vordergründig zu Umsatz-steigerungen führen oder angebliche Probleme beseitigen sollen. Jedoch stellen diese Zwangsmaßnahmen des Monopolisten rechtlich sehr tiefe Eingriffe in die Berufsausübung und in den organisatorischen Ablauf der einzelnen Unternehmer und der Fahrer dar – und zwar aller Fahrer und Unternehmer, unabhängig von ihrem Verhalten. Die Rücknahme dieser Zwangsmaßnahmen ist ein aktuelles und unser erstes Ziel, aber nicht einziger oder endgültiger Zweck unseres Zusammen-schlusses.
Verhältnis zum Taxi-Ruf
Der Taxi-Ruf ist ein Monopolist, dessen Hauptaufgabe die inzwischen weitgehend automatisierte Vermittlung von Fahraufträgen an die 470 angeschlossenen Taxen ist. Dieser Aufgabe kommt seine Zentrale in den meisten Fällen fast störungsfrei nach. Hierfür erhält er eine Gebühr von bis zu 350 Euro je Monat für jede Taxe von den jeweiligen Taxiunternehmern. Diese Taxiunternehmer sind Arbeitgeber der Fahrer. Die Fahrer erhalten in der Regel keinen Festlohn, sondern müssen auf Provisionsbasis für ihren Umsatz selber sorgen. Sie sind rechtlich gegenüber ihrem Arbeitgeber verpflichtet. Größtenteils handelt es sich um prekäre Beschäftigungsverhältnisse an der Armutsgrenze.
Generell kritisch gesehen werden die so genannten Gestattungsverträge, die zwischen dem Fahrer und dem Taxi-Ruf abgeschlossen werden. Sie sind die vom Monopolisten einseitig diktierte Voraussetzung für den Empfang von Funktouren. Der Inhalt des Vertrages, zu dessen Abschluss der einzelne Fahrer gezwungen ist, wenn er nicht auf Fahraufträge durch die Zentrale verzichten möchte, bestimmt alleine der Taxi-Ruf. Die IG strebt eine rechtliche Überprüfung dieses Konstruktes und insbesondere der Vertragsinhalte an.
Bei der Ausgestaltung der künftigen bzw. neuen Verträge fordern wir, auf die rechtliche Bewertung und die Belange der Fahrer größere Rücksicht zu nehmen. Eine Verpflichtung zu weiteren versteckten Kosten oder Verpflichtungen machen wir nicht mit.
Bei anstehenden oder laufenden Gerichtsverfahren in diesem Spannungsfeld werden wir solidarisch handeln und unsere Mitglieder bestmöglich unterstützen.
Zwangsmaßnahme: Kostenpflichtige Schulungen
Eine dieser strittigen Maßnahmen war die Einführung von für den Fahrer kostenpflichtigen, jährlich wiederkehrenden Schulungen. Sie wurden mit einer Umsatzsteigerung begründet, welche durch Schulungen der teilweise langjährigen Fahrer in mehrstündigen Kursen jeweils zu den Themen „Taxirecht,“ „Krankenfahrten,“ „Markt und Image,“ „Sicherheitstraining,“ und „Arbeitsplatz Taxi-Ruf“ erreicht werden sollen. Durchführender und Empfänger dieser Zahlungen soll wiederum der Taxi-Ruf selbst sein. Zahlende sind dann die (bei Dritten angestellten) ArbeitnehmerInnen, welche teilweise seit 20 oder 30 jahren unbescholten und unfallfrei ihren Dienst leisten.
Bei Weigerung folgen, so sieht es die Sanktionierungsandrohung seitens des Monopol-Tourenvermittlers vor, für die Fahrer ein Ausschluss aus der Funkvermittlung für so genannte „Service-Touren". Etliche Fahrer nehmen dies bislang trotzend in Kauf und erleiden dabei bereits Lohneinbußen. Es ist leider durch die Ermangelung einer Kontrolle des Monopolisten auch zu befürchten, dass die Zuordnung der Touren willkürlich gehandhabt wird, zur Verschärfung der Sanktion missbraucht wird und die abweichenden Fahrer letztendlich zur Berufsaufgabe gezwungen werden können.
Die Erzwingung solcher kostenpflichtiger Schulungen wurde bereits vom Amtsgericht Bremen gerügt (z.B. unter Az. 23 C 0099/12). Zwei Fahrer beantragten eine einstweilige Verfügung zur Aufhebung der Sanktion. Einen Eilbedarf zur Aufhebung sah der Richter Dr. Buns nicht, machte jedoch sehr deutlich, dass die Verhandlung in der Hauptsache sicher zugunsten der Kläger entschieden werden würde. Der Taxi-Ruf Bremen sei rechtlich nicht ermächtigt, Schulungen anzuordnen. Auch nach dem Gestattungsvertrag zwischen Fahrer und Taxi-Ruf sind pauschale Sanktio-nierungen nicht möglich. Aus den Verträgen ginge außerdem zweifelsfrei hervor, dass eventuelle Schulungen bei Verstößen für den Fahrer kostenlos sein müssen. In einem Vergleich einigte man sich darauf, auf Zwangsmaßnahmen gegen die beiden Verfügungskläger wenigstens dann zu verzichten, wenn die Schulungen von den Arbeitgebern nicht bezahlt würden.
Dieser Vergleich ist für die ca. 2000 Fahrer beim Taxi-Ruf auch nur dann einigermaßen befriedigend, wenn die klare Rechtslage auch ohne Gerichtsurteil gewürdigt würde, indem wenigstens auf den Zwangscharakter der Schulungen für alle Fahrer verzichtet würde. Dennoch wird weiterhin seitens des Taxi-Ruf versucht, diese Zwangsmaßnahme mit Sanktionsandrohung durchzuführen; lediglich wurde ein Preisnachlass für Unternehmer gewährt, die ihren Fahrern die Schulung bezahlen
wollen. Wir haben daher den Verzicht auf die Sanktionen gegen Fahrer, wenn sie bzw. deren Arbeitgeber eine solche Schulung unabhängig von der Kostenfrage ablehnen, als Voraussetzung für Gespräche zwischen dem Taxi-Ruf und uns als einzige Fahrervertretung genannt. Leider hat der Taxi-Ruf sich seit dem nicht mehr gemeldet. Ein in unseren Augen vernünftig nicht mehr nachvollziehbares Verhalten. Wir werden dennoch weiterhin das Gespräch suchen, während eine gerichtliche Klärung per Urteil derzeit unvermeidlich scheint.
Dass ein genereller (pauschaler) Bedarf für Schulungen von TaxifahrerInnen mit jahrelanger Berufserfahrung in so sinnigen Unterrichtsfächern wie „Markt und Image“ oder „Arbeitsplatz Taxi-Ruf“ besteht, wird von der IG Bremer TaxifahrerInnen vollständig verneint. Die Frage der Kompetenz des Vorstands oder Aufsichtsrat von Taxi-Ruf als Unterrichter in den Themen Image oder Rechtstellt sich spätestens jetzt nicht mehr.
Die Begründung, dass von einem solchen Taxi-Ruf selbst durchgeführte Schulungen der Fahrer zu derartigen Themen zu Umsatzsteigerungen führen, verfängt natürlich nicht. Ob die angebotenen Themen dieser Schulungen einen Beitrag zur Qualitätssteigerung leisten könnten, muss dahingestellt bleiben.
Falls eine Qualitätshebung angestrebt wird, was bislang nicht mitgeteilt wurde, so hat an erster Stelle eine Analyse der Qualität des Gewerbes zu stehen, bei der der Bestand bewertet wird. Auf Grund dieser Bewertung könnte man sinnvolle Maßnahmen entwickeln. Eine professionelle(s) Qualitätsüberwachung und –management nicht nur der Fahrer, sondern vor allem auch der eingesetzten Fahrzeuge schlagen wir hiermit vor. Daran würden die FahrerInnen genauso mitwirken, wie wir über eine freiwillige und kostenlose Teilnahme an fachlich sinnvollen Veranstaltungen sprechen können. Sehr sinnvoll wären hier zum Beispiel Bildungsurlaube in Fremdsprachen, gerne auch Deutsch als Fremdsprache, Erste Hilfe oder Kommunikation. Die Qualität und den Erfolg von Weiterbildungen muss man, soweit möglich, nicht zu letzt durch zertifizierte Ausbilder/Einrichtungen sicherstellen.
Akzeptiert und unterstützt würde von der Fahrerschaft weitestgehend ein Vorgehen, wiederholt durch Verstöße auffällige Fahrer anzusprechen und ggf. auf Kosten der Arbeitgeber nachzuschulen. Die Feststellung solcher Verstöße, die im übrigen ja nicht nur beim Fahrpersonal zu suchen wären, kann dem Taxi-Ruf nicht mehr allein überlassen werden. Hierzu möchten wir z.B. Vertreter in die Disziplinarkommission entsenden.
Zwangsmaßnahme: Bei Toilettenbesuch droht Sanktion
Eine andere Maßnahme ist das jüngste faktische Verbot von z.B. Toilettenbesuchen während der Bereitstellung der Taxis. FahrerInnen können durch eine Sanktionskaskade und einen zeitlich begrenzten Ausschluss von der Tourenvermittlung daran gehindert werden, eine Toilette aufzusuchen. Ein Toilettenbesuch während der Bereitstellung kann empfindliche Umsatzeinbußen nach sich ziehen, da bei der Nutzung der Pausenfunktion im Vermittlungssystem der Ausschluss an der Tourenvermittlung von einer Stunde, oder mit Wartezeit wesentlich länger, droht. Leider sind die Wartezeiten während der Bereitstellung nicht kalkulierbar und betragen schon mal bis zu einer Stunde oder in manchen Fällen sogar länger. Jemanden zum Verzicht des Toilettenbesuches zu nötigen, ist gesundheitsschädlich, entwürdigend, inhuman und jeder anständige Mensch würde sich für diese Idee schämen.
Bestrafung für Kundenfreundlichkeit
Vollkommen widersinnig wird es bei den Sanktionen für „zurückgegebene Fahraufträge.“ Leider gibt es in der Praxis eine schiere Vielzahl von ganz ordnungsgemäßen und auch sinnvollen Gelegenheiten, bei denen die Ausführung der von dem Computer der Zentrale automatisch vermittelten Fahraufträge nicht mehr sinnvoll ist. Wenn der Fahrgast trotz großer Eile in Zukunft freie Taxis nicht mehr an der Straße anhalten kann, oder er kurz nach dem Einsteigen wieder hinaus gebeten wird, liegt dies vermutlich daran, dass der Fahrer dazu unter Androhung von Einkommenseinbußen von der Zentrale gezwungen wurde. In diesem Fall muss der Kunde eben sein Handy bemühen und sich in die Warteschleife der hoch technisierten Zentrale einreihen.
Begründet wurde dies mit angeblichen einzelnen Missbrauchsfällen, bei denen Fahrer unliebsame Touren ausschlugen und dafür mit einem 5-minütigem Ausschluss von der Funkvermittlung sanktioniert wurden (und Verlust des ersten Platzes der Reihenfolge). Dadurch sind bislang keine Probleme entstanden. Der Fahrauftrag wird dann automatisch schlicht zum nächsten freien Taxi vermittelt. Es ist vollkommen ausgeschlossen, dass an normalen Werktagen Bestellungen unvermittelt bleiben.
Eine Problemlösung für ein Problem, was es im Prinzip gar nicht gibt und eine Sippenhaftung wegen einer Befindlichkeitsstörung. Das nützt wirklich keinem etwas. Letztlich ist nun das Maß mit unsinnigen Maßnahmen des Taxi-Ruf voll.
Diffamierende Aussagen des Taxi-Ruf in der Öffentlichkeit
Herr Ingo Heuermann, Mitglied im Vorstand des Taxi-Ruf, wird in der Bremen-Ausgabe der "Bild-Zeitung" vom 20.04.12 wie folgt zitiert:
„Unattraktive Touren werden bis zu zehnmal abgelehnt (...). Teilweise
müssen Kunden deshalb bis zu 30 Minuten auf ein Taxi warten.“
Die IG Bremer Taxifahrer weißt diesen Satz zurück – er ist völliger Unfug und potenziell geschäftsschädigend obendrein. Die Zentrale ist sehr wohl in der Lage, die Möglichkeit der „Rückgabe“ von Fahraufträgen zu unterbinden.
Es ist außerdem so gut wie ausgeschlossen, dass an normalen Werktagen Kunden länger als 10 Minuten warten, da der Taxi-Ruf an seine 470 angeschlossenen Taxen nur in Stoßzeiten mehr als 200 Fahraufträge in der Stunde vermittelt und daher statistisch gesehen jederzeit mindestens zwei von drei Taxen unbeschäftigt auf Fahraufträge warten. Eine telefonische Bestellung wird daher von der Masse der Fahrer (gearbeitet wird auf Provisionsbasis) innerhalb einer Minutenfrist bedient. Bei Nettolöhnen von deutlich unter 1000,00 € gehört schon ein gewisser Realitätsverlust dazu, den FahrerInnen pauschal eine leichtfertige Arbeitsverweigerung zu unter-stellen.
Wenn Aufträge tatsächlich nicht ausgeführt werden können, muss man die Ursachen ermitteln und sich über Abhilfe unterhalten; aber mit Beleidigungen von oben herab kommen wir nicht ins Gespräch.
Weiter wird von der "Bild-Zeitung" der Vorstand zitiert:
„Taxi-Ruf schätzt die Zahl der schwarzen Schafe [unter den Fahrern] auf 20%“
Bei ca. 2000 Taxifahrern in Bremen sprechen wir von einer Anzahl von ca. 400 Menschen, die hier beleidigt werden. Es handelt sich dabei um eine diffamierende Äußerung ohne jede Grundlage. Sie ist unhaltbar. Wir wehren uns als IG der TaxifahrerInnen gegen eine pauschale Abwertung durch den Vorstand. Verständlicherweise hat diese sehr dumme Äußerung nicht nur bei den Fahrern, sondern auch bei den Taxiunternehmern und Fahrgästen für Empörung gesorgt.
Wir Fahrer und Fahrerinnen absolvieren schätzungsweise 4000 bis 6000 Fahrten jeden Tag, zu jeder Zeit. Es handelt sich bei den Fahrern auch nur um Menschen, die an fünf Tagen die Woche 12-Stunden-Schichten im Stadtverkehr verkraften müssen. Die Anzahl der Kundenbeschwerden, die sich gegen Fahrer richten ist daran gemessen verschwindend gering.
Bislang ist leider weder öffentlich noch intern eine Entschuldigung oder eine unmissverständliche Richtigstellung für diese peinlichen Aussagen vom Taxi-Ruf gekommen. Falls Vorstand und Aufsichtsrat des Taxi-Ruf tatsächlich ein derart schräges und verzerrtes Bild von der Berufsrealität und von den Fahrern haben, muss man die personelle Eignung dieser Führungsriege leider ernsthaft infrage stellen.
Fazit
Ausgeschlossen werden kann von jedem verständigem Menschen ohne weiteres, dass solche halbgaren Zwangsmaßnahmen und öffentliche Rufschädigung sicher nicht zu einer Umsatz- und Lohnsteigerung führen können – eher im Gegenteil, die Wirtschaftlichkeit wird abnehmen. Da die Einnahmen dem Taxi-Ruf zugute kommen sollen, ist die Frage aufgekommen, ob hier eher eine Umsatzsteigerung für den Monopolisten Taxi-Ruf gemeint war.
Weder eine Qualitätssteigerung, geschweige denn eine Umsatzsteigerung, wird durch die Lidlisierung der Arbeitsverhältnisse erreicht. Die Mitglieder der Interessengemeinschaft bezweifeln, dass der Taxi-Ruf zudem formal berechtigt ist, derartige Zwangsmaßnahmen einseitig zu verhängen und einige sehen in der Strafandrohung wegen der "Pinkelpause" während der Bereitstellung der Taxen sogar eine Nötigung nach § 240 StGB.
Es wird sehr bedauert, dass der Taxi-Ruf als große Vereinigung so wenig menschlichen Anstand besitzt und nur geringe Kompetenz bei dem Entwurf seiner Initiativen gezeigt hat; auch bei der Kommunikation ist hier noch viel Raum für Verbesserungen. Hier wäre eine fachlich-qualitative Verbesserung der Führungsebene wünschenswert.
Das Vorgehen des Taxi-Ruf gegenüber den Fahrern scheint dem gesellschaftlichen Geiste seines Gründungsjahres 1894 direkt zu entstammen. Es scheint den Entscheidern des Taxi-Ruf entgangen zu sein, dass sich in den vergangenen 120 Jahren nicht nur die Technik, sondern auch soziale Ansprüche deutlich gewandelt haben. Die IG Bremer TaxifahrerInnen schlägt dem Vorstand des Taxi-Ruf deswegen freundlich die regelmäßige Teilnahme an Seminaren zur Personalführung und Kommunikation vor.
Sollte sich das Verhältnis zwischen Fahrerschaft und Taxi-Ruf nicht mehr grundlegend verbessern lassen und wir nicht zu einer menschlichen Kollegialität zurückfinden (dazu zählt z.B. auch Service und der Tonfall der Zentralenmitarbeiter gegenüber den Fahrern und Kunden), wird das Monopol des Taxi-Ruf als logische Konsequenz fallen müssen. Alternative technische Lösungen, wie unabhängige Smart-Phone-Apps sind bereits praxiserprobt und kostenfrei.
Die IG der Bremer TaxifahrerInnen fordert vom Taxi-Ruf Bremen:
• Das Amtsgericht Bremen hat in der Verhandlung eindeutig festgestellt, dass der Taxi-Ruf mit den Zwangsmaßnahmen gegen seine eigenen Gestattungsverträge verstößt, wenn er an dem Zwang festhält, da die Schulungen nur bei Regelverstößen zu verhängen sind. Wir haben den Taxi-Ruf daher bereits aufgefordert, die Sanktionen bei Nichtbesuchen der Schulungen sofort fallen zu lassen und in einen Dialog zu treten. Eine Reaktion dazu steht bislang leider aus.
• Wir fordern vom Taxi-Ruf Bremen die Beachtung des vor dem Amtsgericht Bremen geschlossenen Vergleichs als vorläufige verbindliche Vereinbarung für alle Fahrer. Schulungen sind nach Maßgabe der Gestattungsverträge entweder freiwillig – dann vom Arbeitgeber zu bezahlen- oder nur anzuordnen, wenn konkrete Verstöße und die vertraglich vereinbarten Umstände dies rechtfertigen.
• Wir fordern außerdem sofortige Rücknahme des ungerechtfertigten Pausenverbots, sowie die
• Rücknahme der Sperrkaskaden bei Tourenrückgabe.
• Die IG Bremer TaxifahrerInnen als einzige Vertretung der Faher ist gerne zu Gesprächen auf Augenhöhe bereit; der Taxi-Ruf hat sich dazu noch Bedenkzeit erbeten.
Weitere Positionen der IG werden derzeit erarbeitet.